Service

In unserer Fahrschule in Landkreis Altötting bietet individuelle Betreuung und Fahrstunden an, um dich gezielt auf den Führerschein vorzubereiten.

Fahrschule Stelz bietet

Zur Anmeldung Ihres Führerschein-Antrages erbitten wir
folgende Unterlagen:

Führerscheinklassen

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Klasse A

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
    bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
  • Leistung über 15 kW

Ausbildung:

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
    oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Merkmale:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis

Klasse B

Merkmale:

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis

Merkmale:

Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Merkmale:

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Klasse C

Merkmale:

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen
Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

Merkmale:

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:

zG des Anhängers über 750 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen
Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1
und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer: 5 Jahre

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

Merkmale:

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

Fahrstunden und Theoriestunden:

Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

Merkmale:

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 3.500 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: C1
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

Klasse L / Klasse T

Merkmale:

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge:

  • bbH max. 25 km/h

auch mit Anhänger

Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Merkmale:

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h

auch mit Anhänger

Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: AM, L

Fahrstunden und Theoriestunden:

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt